Teleskopstaplerfahrer
IHR NUTZEN
Fahrer eines Teleskopstaplers müssen laut der DGUV Vorschrift 1 nach dem DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifikation und Beauftragung der Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ geschult und ausgebildet worden sein, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Wir bieten Ihnen die Ausbildung sowohl für Bedienpersonal mit Erfahrung sowie Personal ohne Erfahrung (Stufe 1), die Stufe 2a (drehbare Oberwange /Einsatz als Kran) und Stufe 2b (Einsatz als Hebebühne an. Die Ausbildung findet durch unseren Kooperationspartner Herrn Schmidt statt
SEMINARINHALTE
- Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- DGUV Grundsatz 308-009
- Standsicherheit / Umsturzgefahren
- Umgang mit Lasten
- Einweisung /Tägliche Einsatzkontrolle
- Praktische und theoretische Übungen und Prüfung

| Zielgruppe | Preis | Dauer |
| Personen, die im innerbetrieblichen Verkehr als Bedienpersonal für Teleskopstapler eingesetzt werden sollen. Der/Die Teilnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein, da am Ende vom Theorietag eine Prüfung in deutscher Sprache abgelegt werden muss. | Auf Anfrage | Das Seminar (mit theoretischer und praktischer Prüfung) findet mit den vorgeschriebenen Lerneinheiten wie unten aufgeführt, in den Räumlichkeiten der secum GmbH statt. Stufe 1: 2 Tage (mit Erfahrung ohne Bedienerschein) Stufe 1: 3 Tage (ohne Erfahrung) Stufe 2a: 1 Tag (drehbarer Oberwagen / Einsatz als Kran) Stufe 2b: 1 Tag (Einsatz als Hubarbeitsbühne) Stufe 3: ca. 0,5–1 Tag (betriebliche Einweisung vor Ort und individuell je nach Maschinentyp) Bitte zur Praxis Passbild, Sicherheitsschuhe und ggf. wetterfeste Kleidung mitbringen! Bitte beachten Sie, dass es auf Grund z. B. veränderter Teilnehmerzahl, Ausbildungsstand o. Ä. zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann. |
| Termine | Ort | |
| Auf Anfrage | Bei Ihnen im Haus. | Anmeldung: b.reuter(at)secum.de |