Regalanlagen- und Leiterinspektionen

Die europäische Norm nach DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangen vom Betreiber eine regelmäßige Inspektion (Prüfung) der Regaleinrichtungen durch fachkundige Personen. Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Verantwortung für eine gefährdungsfreie Nutzung obliegt dem Arbeitgeber. Als Maßnahme des Arbeitsschutzes ist dieser zur Kontrolle der Lagereinrichtungen verpflichtet. 

 

Der Unternehmer hat zudem dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Hierzu müssen Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit geprüft werden.

 

 

Mit unseren qualifizierten Prüfern können Sie sich auf eine fachkundige Regal- und Leiterprüfung verlassen. Nicht nur die Normen und die Vorschriften sind bekannt; unsere Prüfer sind speziell hierfür ausgebildet. Sie kennen die statischen Anforderungen an ein Regalsystem und besitzen spezielles Wissen um Lagereinrichtungen und Leitern.

 

Das bietet Ihnen secum:

 

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