Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz

Die Pflicht, Gefährdungen zu beurteilen, trifft jedes Unternehmen bzw. jeden Unternehmer. Individuell müssen hier mögliche Gefahrenpunkte beurteilt und mit geeigneten Maßnahmen versehen werden. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, um mögliche Sachschäden, Arbeitsausfälle, usw., die Auswirkung auf die gesamten betrieblichen Abläufe hat, zu vermeiden.

Die ganzheitliche Dokumentation der Themen ist hier maßgeblich und stellt nicht selten einen erhöhten Arbeitsaufwand dar. Eine ordentlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Unternehmer und für die Behörden, gerade nach Arbeitsunfällen und behördlichen Besuchen, fundamental. Sie stellt die Basis eines jeden Unternehmens für den Arbeitsschutz dar und ist als zentrales Dokument verpflichtend gefordert!

 

Durch die Betreuung vieler hunderter Betriebe seit bald 30 Jahren, durch die erlangten Erfahrungen, dem enormen Fachwissen und die Erkenntnisse zu betriebswirtschaftlichen Maßnahmen unseres 25 köpfigen Teams, garantieren wir Ihnen hierbei eine nachhaltige Unterstützung und Kompetenz.

 

Wir bieten Ihnen zu dieser Thematik unterstützung bei:

 

  • Festlegung einer geeigneten Aufbaustruktur
  • Konzeptioneller Dokumentationsaufbau
  • Aufnahme der Themenfelder/Tätigkeitsbereiche/Maschine
  • Unterstützung bei der Dokumentation der Themen
  • Neuerstellung oder Weiterführung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung
  • Ausarbeitung von Lösungsalternativen
  • Erstellen von Maßnahmenplänen
  • Überprüfung und Wirkungskontrolle
  • Unterstützung ihrer internen SIFA bei der Umsetzung
  • Mentoring und Coaching von Führungskräften bei deren Umsetzung
  • "Neutraler Blick" und Überprüfung ihrer bestehenden Gefährdungsbeurteilung

Ihr Unternehmen. Ihre Sicherheit. Unser Anspruch!

Wir wissen, wovon wir sprechen. Fordern Sie uns!