Explosionsschutz nach Gefahrstoffverordnung
Nachdem durch bestimmte Stoffe eine erhöhte Brandgefahr besteht oder gar eine Explosionsgefahr gegeben ist, ist dieser Sachverhalt gesondert zu beurteilen. Als Basis dient hier auch wieder das Arbeitsschutzgesetz, dass der Unternehmer mögliche Risiken für seine Beschäftigen beurteilen und die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zu überprüfen hat. Die Gefahrstoffverordnung konkretisiert diese Thematik noch etwas genauer und verweist hier auf die Notwendigkeit eines Explosionsschutzdokumentes, in dem die mögliche Explosionsgefahr bestimmter Stoffe oder Substanzen beurteilt und dokumentiert ist.
Unsere Brandschutzexperten besitzen hierfür die nötige Expertise und unterstützen Sie bei:
- Überprüfung der IST-Situation (Bestandsaufnahme, Notwendigkeitsprüfung)
- Rücksprache mit dem Sachversicherer
- Prüfung der Brandschutzkonzeption
- Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
- Ausarbeitung von Lösungsalternativen
- Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten
- Schulung der Mitarbeiter

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