Brandschutzunterweisung

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere auch über Gefahren im Brandfalle zu unterweisen. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Die Unterweisung muss zudem dokumentiert werden. Der Unternehmer hat hierbei den Versicherten, die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks, in verständlicher Weise zu vermitteln. Unsere langjährigen Experten bieten Ihnen folgende Themeninhalte in der Brandschutzunterweisung:

 

  • Erläuterung der Brandklassen
  • Erklärung der diversen Feuerlöscher und Löschmittelarten
  • Unfallbeispiele, Brandursachen
  • Brandentwicklung
  • Flashover, Rauchgasdurchzündung
  • Sichere Evakuierung
  • U.v.m.

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