Gefahrstoffanweisungen

Genau wie bei der Betriebsanweisung, gelten für Gefahrstoffe dieselben Regeln. Durch Gefahrstoffe entstehen individuelle Gefährdungen, auf die der Unternehmer hinzuweisen hat. Gerade bei Gefahrstoffen ist besonders zu beachten, dass hier Schäden manchmal schleichend auftreten und vorerst gar nicht in Erscheinung treten. Nicht jeder Gefahrstoff löst aktue Schäden oder Reizungen aus. Hier ist es elementar wichtig, die Mitarbeiter auf mögliche Folgeschäden oder gar auslösbare Berufskrankheiten hinzuweisen. Exposition, Dauer der Anwendung, Räumlichkeiten, Dosierung, u.v.m, gilt es hierbei zu beachten und zu prüfen. Das Arbeitsschutzgesetz gibt in § 4 vor, dass „den Beschäftigten geeignete Anweisungen zu erteilen“ sind, wodurch dies, genau wie bei den Maschinenbetriebsanweisungen, eine Pficht des Unternehmers darstellt.

 

Unsere Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen unterstützen Sie gerne bei:

 

  • Der Neuerstellung der Gefahrstoffanweisungen
  • Der inhaltlichen Prüfung bestehender Gefahrstoffanweisungen
  • Prüfen der Sicherheitsdatenblätter
  • Maßnahmenvorschläge bei möglichen besorgniserregeneden Erkenntnissen

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