Regelm. Mitarbeiterunterweisung
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen. Die Unterweisung muss zudem dokumentiert werden. Der Unternehmer hat hierbei den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
Unsere langjährigen Experten können für Sie folgende Unterweisungen durchführen:
- Jährliche allgemeine Sicherheitsunterweisung
- Staplernachunterweisung
- Krannachunterweisung
- Hubbühnennachunterweisung
- Brandschutzhelfernachschulung
- Gefahrstoffunterweisung
- Sichere Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
- EUP (elektrotechn. unterwiesene Person) Nachschulung
- U.v.m

Ihr Unternehmen. Ihre Sicherheit. Unser Anspruch!
Wir wissen, wovon wir sprechen. Fordern Sie uns!