Fluchtwegpläne
Erstellung nach DIN ISO 23601
Arbeitsschutzrechtlich fordert das Arbeitsschutzgesetz vom Unternehmer, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Weiterhin verlangt die Arbeitsstättenverordnung von jedem Unternehmer, dass das Gebäude sicher betrieben werden kann. Vor allem in Notfallsituationen sollten sich daher die Mitarbeiter schnell, einfach und nachvollziehbar orientieren können, um das Gebäude sicher zu verlassen. Gemäß Arbeitsstättenverordnung hat der Unternehmer für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Insofern hat jeder Unternehmer, abhängig von der Komplexität seines Gebäudes, dafür Sorge zu tragen, dass alle Wege in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, mit Flucht- und Rettungswegplänen nachhaltig darzustellen und zu üben. Dabei ist auch die Anwesenheit von anderen, firmenfremden Personen zu berücksichtigen. Unsere Brandschutzexperten und Fachplaner können Sie bei der Konzeptionierung und Erstellung der Plansätze für Ihr Gebäude ganzheitlich unterstützen.

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