Befähigte Person zur Prüfung von Rolltoren „Torinspekteur”
Überblick
Dauer
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte
Personen, die zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen
Jeder Mitarbeiter mit technischem Verständis
Ort
Preis
Voraussetzungen
Deutschkenntnisse
Sicherheitsschuhe
Ausbildung Befähigte Person (Torprüfer)
Der sichere Betrieb von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren ist in den Regeln für Arbeitsstätten A 1.6 und A 1.7 geregelt. Hier finden sich technische Einzelheiten zu den konstruktiven und baulichen Gegebenheiten. Für die Sicherheit von Personen, welche die Türen, Tore und Fenster benutzen oder sich in ihrer Nähe aufhalten, ist es unabdingbar, dass die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen einwandfrei funktionieren. Um dieser Pflicht nachzukommen ist eine befähigte Person notwendig, die sich in der Gesetzgebung als auch in den normativen Vorgaben auskennt. Um eine stetige Sicherheit im Umgang mit Türen und Toren zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung und Belehrung elementar wichtig. Der Erfahrung nach ist die nachhaltigste Lösung immer eine Person im Betrieb, die stets vor Ort ist, diesen Sachverhalt kontinuierlich überprüft und entsprechend dokumentiert.
- Einführung in das Thema „Befähigte Person“ / Befähigte Person gemäß BetrSichV
- Schadensereignisse und Ursachen
- Unfallbeispiele an Rolltoren und Sektionaltoren
- Unfallgefahren und -ursachen
- Anforderungen an den Bau und die Beschaffenheit
- Beschaffenheitsanforderungen für KFTT
- Wartung, Prüfung und Instandhaltung
- Verantwortung und Haftung
- Sicherheitstechnische Prüfung
- Prüfung und Inhalte nach ASR A1.7
- Bewertung und Beurteilung von Schäden
- Durchführung einer Prüfung in der Praxis
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Kein Termin für Sie dabei?
Gern können Sie sich telefonisch oder per Mail an uns wenden oder Sie nutzen unser Anfrageformular, indem Sie rechts unten auf das blaue Feld „+Termin anfragen“ klicken.
