Erste Hilfe Kurse

Achtung

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
(§ 26, DGUV Vorschrift 1)

Mindestanzahl Ersthelfer

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Aufbau des Seminars

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

(Quelle: Internetseite der DGUV)

Fragen sie gern Ihren individuellen Termin bei uns an.


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