Lärmmessungen am Arbeitsplatz / im Betrieb

(störender Lärm / gehörschädigender Lärm)

Lärm ist jede Art von unerwünschtem Schall. Er kann stören, belästigen, schädigen oder die Unfallgefahr erhöhen, weil wichtige Warnsignale nicht wahrgenommen werden können. Deshalb ist Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz nach wie vor notwendig.

 

Akustische Störungen sind zudem ein Haupt-Stressfaktor. Störende Nebengeräusche in Verwaltungsbereichen oder lärmende Maschinen in Produktionsstätten wirken sich auf den Organismus unangenehm aus und können neben der Störwirkung natürlich auch Gehörschäden verursachen. Nicht zuletzt können auch psychische Aspekte auftreten.

 

Während die Lärmmessung im Verwaltungssektor eher auf die Reduzierung von Störgeräuschen ausgerichtet ist, zielt die Lärmmessung in Produktionsstätten auf die Minderung hoher Schallquellen und die damit verbundene mögliche Gehörschädigung ab.

 

Zudem werden allein in Deutschland jedes Jahr über die Berufsgenossenschaften mehr als 6.000 neue Lärmschwerhörigkeitsfälle erfasst. Lärmschwerhörigkeit tritt schleichend auf, bahnt sich über Jahre an und lässt sich dann leider nicht mehr rückgängig machen. Entsprechend sollte hier in jedem Fall vorbeugend agiert werden.  

 

Lärmschwerhörigkeit ist zudem eine der am häufigsten auftretenden Berufskrankheit und richtet nicht nur volkswirtschaftlich beträchtlichen Schaden an, sondern bedeutet auch einen immensen Verlust an Lebensqualität für die Betroffenen. Der Verlust sozialer Kontakte als auch des Arbeitsplatzes können hierbei die Folge sein.

 

Laut Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind Unternehmen verpflichtet, Lärmbelastungen an Arbeitsplätzen zu vermeiden oder, soweit möglich, mindestens durch Lärmminderungsmaßnahmen zu verringern (§ 7 „Minimierungsgebot“). 

 

Konkretere Vorgaben zur Beurteilungspegeln, raumakustischer Gestaltung von Arbeitsräumen u.v.m. sind in der Arbeitsstättenregel ASR A3.7 sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Anhang, Ziffer 3.7), dem Arbeitnehmer/Innenschutzgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz sowie in der Verordnung für Lärm und Vibrationen zu finden.

 

Rechtssichere Schallpegel-Messungen, sind eine einfache und effektive Methode hier einen klaren Sachstand zu erlangen. Eine ausführliche Analyse und Beratung sind selbstverständlich.

 

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lärm am Arbeitsplatz mit unserer Expertise und langjähriger Erfahrung beratend zur Seite.


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